BFH, Beschluss vom 05.04.2016 – III B 137/15
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör ist nicht dadurch verletzt, dass das FG aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, zu der der Beigeladene nicht persönlich geladen war, sondern die Ladung seinem Prozessbevollmächtigten mit Wirkung für und gegen den Beigeladenen ordnungsgemäß zugestellt worden war, und zudem der Beigeladene…
Leitsatz
- NV: Der Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör ist nicht dadurch verletzt, dass das FG aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, zu der der Beigeladene nicht persönlich geladen war, sondern die Ladung seinem Prozessbevollmächtigten mit Wirkung für und gegen den Beigeladenen ordnungsgemäß zugestellt worden war, und zudem der Beigeladene seine ausreichend vorhandenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat .
- NV: Kein Verfahrensmangel, sondern ein grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender materieller Fehler ist gegeben, wenn das FG eine (vermeintlich) unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vornimmt sowie, wenn das FG bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend würdigt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, Rz 12) .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Beigeladenen wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 3. Dezember 2015 8 K 1943/12 F wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beigeladene und Beschwerdeführer zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 3. Dezember 2015, Az: 8 K 1943/12 F, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- Art. 103 Abs. 1 GG
Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO
- BFH II B 41/25 vom 27.05.2026amtlichSteuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt1. Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene…
- BFH I B 17/24 vom 17.12.2025amtlichVGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen PkwDie durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH)…
- BFH XI R 25/23 vom 09.07.2025amtlichUnrichtiger Steuerausweis; Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten; Entgeltminderung; Gefährdung des Steueraufkommens; Zeitpunkt der Berichtigung1. Eine Revision kann bereits nach Verkündung (und vor Zustellung) des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Ist eine Gefährdung des…
- BFH X B 94/23 vom 09.08.2024amtlichDie Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 29.08.2024 als NV-Entscheidung abrufbar - Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen1. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen…
- BFH X B 68, 69/23, X B 68/23, X B 69/23 vom 17.04.2024amtlichWartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV1. Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch…
- BFH VIII R 33/20 vom 13.12.2022amtlichAufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen BeklagtenEin nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche