3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.11.2012 – III B 106/12

Rückforderung von Kindergeld im Regelfall nicht treuwidrig

Aus dem Leitsatz

NV: Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Rückforderung von Kindergeld nur dann entgegen, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle .

Leitsatz

NV: Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Rückforderung von Kindergeld nur dann entgegen, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 12. Juni 2012, Az: 8 K 8102/10, Urteil

Zitierte Normen

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