2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.05.2021 – II S 5/21 (PKH)

Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)
ECLI: DE:BFH:2021:B.210521.IIS5.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem FG-Urteil für die Erhebung einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision muss keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung auf elektronischem Weg enthalten.

Leitsatz

  1. NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem FG-Urteil für die Erhebung einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision muss keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung auf elektronischem Weg enthalten.
  2. NV: Weist die Rechtsbehelfsbelehrung in einem FG-Urteil für die Erhebung einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision auf die Möglichkeit der Einlegung auf elektronischem Weg hin, genügt die Angabe, dass für den elektronischen Weg § 52a FGO gilt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 4. März 2020, Az: 2 K 1695/18, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 52a FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat