2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.09.2011 – II S 5/11 (PKH)

Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten - Keine verpflichtende Beifügung eines PKH-Vordrucks bei einem FG-Urteil

Aus dem Leitsatz

NV: Ein wirksamer PKH-Antrag kann nur von einem prozessfähigen Bevollmächtigten gestellt werden. Die Prozessfähigkeit ist insoweit Prozessvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung .

Leitsatz

NV: Ein wirksamer PKH-Antrag kann nur von einem prozessfähigen Bevollmächtigten gestellt werden. Die Prozessfähigkeit ist insoweit Prozessvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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