BFH, Urteil vom 27.09.2012 – II R 8/12
Aus dem Leitsatz
Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus zahlreichen verschieden ausgestatteten, zu unterschiedlichen Zwecken nutzbaren und getrennt vermietbaren Räumlichkeiten und sind die marktgerechten Mieten für die einzelnen Raumeinheiten unterschiedlich hoch, ist für jede nicht vermietete Raumeinheit gesondert zu prüfen, ob der Steuerpflichtige den Leerstand zu…
Leitsatz
Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus zahlreichen verschieden ausgestatteten, zu unterschiedlichen Zwecken nutzbaren und getrennt vermietbaren Räumlichkeiten und sind die marktgerechten Mieten für die einzelnen Raumeinheiten unterschiedlich hoch, ist für jede nicht vermietete Raumeinheit gesondert zu prüfen, ob der Steuerpflichtige den Leerstand zu vertreten hat .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 29. Juni 2011, Az: 3 K 3326/07, Urteil; vorgehend BFH, 24. Oktober 2007, Az: II R 4/05, Urteil; vorgehend FG Berlin, 12. März 2003, Az: 2 K 2131/01, Urteil; nachgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. Dezember 2014, Az: 3 K 3286/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 Abs. 1 GrStGErlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
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