2. SenatNV

BFH, Urteil vom 25.11.2020 – II R 25/18

Schenkungsteuer - Zuwendung aus dem Vermögen eines Dritten
ECLI: DE:BFH:2020:U.251120.IIR25.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine freigebige Zuwendung erfordert eine Minderung der Vermögenssubstanz bei dem Zuwendenden.

Leitsatz

  1. NV: Eine freigebige Zuwendung erfordert eine Minderung der Vermögenssubstanz bei dem Zuwendenden.
  2. NV: Die Entreicherung fehlt, wenn der Zuwendende veranlasst, dass ein Dritter dem Empfänger unmittelbar einen Vorteil gewährt, ohne an dem Vermögen des Dritten ein Recht oder gegenüber dem Dritten einen Anspruch zu haben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.04.2017 - 4 K 1652/16 Erb und die Einspruchsentscheidung vom 25.04.2016 sowie die Schenkungsteuerbescheide vom 16.09.2015 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 25. April 2017, Az: 4 K 1652/16 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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