2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 11.12.2014 – II R 25/14

Keine Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG beim Erwerb eines Erbbaugrundstücks

Aus dem Leitsatz

Wird ein bebautes Erbbaugrundstück, das der Erbbauberechtigte zu Wohnzwecken vermietet, von Todes wegen erworben, ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs des (neuen) Grundstückseigentümers ein verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG nicht zu gewähren .

Leitsatz

Wird ein bebautes Erbbaugrundstück, das der Erbbauberechtigte zu Wohnzwecken vermietet, von Todes wegen erworben, ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs des (neuen) Grundstückseigentümers ein verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG nicht zu gewähren .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 19. März 2014, Az: 4 K 1106/13 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 13c Abs. 1 ErbStGVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
  • § 95 BGBNur vorübergehender Zweck
  • § 535 BGBInhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  • § 1 ErbbauV
  • § 2 ErbbauV
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • § 13c Abs. 3 ErbStGVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

Weitere Entscheidungen zu § 13c ErbStG

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