BFH, Urteil vom 11.12.2014 – II R 25/14
Aus dem Leitsatz
Wird ein bebautes Erbbaugrundstück, das der Erbbauberechtigte zu Wohnzwecken vermietet, von Todes wegen erworben, ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs des (neuen) Grundstückseigentümers ein verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG nicht zu gewähren .
Leitsatz
Wird ein bebautes Erbbaugrundstück, das der Erbbauberechtigte zu Wohnzwecken vermietet, von Todes wegen erworben, ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs des (neuen) Grundstückseigentümers ein verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG nicht zu gewähren .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 19. März 2014, Az: 4 K 1106/13 Erb, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 13c Abs. 1 ErbStGVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- § 95 BGBNur vorübergehender Zweck
- § 535 BGBInhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
- § 1 ErbbauV
- § 2 ErbbauV
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 13c Abs. 3 ErbStGVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
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