2. SenatNV

BFH, Urteil vom 07.09.2011 – II R 25/11

Übergangsweise Anwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin - Entfallen der Bindungswirkung zurückverweisender Revisionsurteile - Kein Normenkontrollverfahren mangels Entscheidungserheblichkeit

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Stückzahlmaßstab ist trotz dessen Verfassungswidrigkeit bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin bis zum Wirksamwerden der bereits erfolgten Neuregelung weiterhin anwendbar .

Leitsatz

  1. NV: Der Stückzahlmaßstab ist trotz dessen Verfassungswidrigkeit bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin bis zum Wirksamwerden der bereits erfolgten Neuregelung weiterhin anwendbar .
  2. NV: Stellt das BVerfG die Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Vorschrift fest, entfällt insoweit die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils, das zur Verfassungsmäßigkeit einer vergleichbaren Vorschrift eines anderen Landes eine hiervon abweichende Ansicht vertreten hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 8. Februar 2011, Az: 6 K 6080/07, Urteil; vorgehend BFH, 26. Februar 2007, Az: II R 2/05, Urteil; vorgehend FG Berlin, 1. November 2004, Az: 8 K 8052/01, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • § 3 Abs. 2 Nr. 1 VergnStG BE
  • Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG

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