2. SenatNV
BFH, Urteil vom 07.09.2011 – II R 25/11
Übergangsweise Anwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin - Entfallen der Bindungswirkung zurückverweisender Revisionsurteile - Kein Normenkontrollverfahren mangels Entscheidungserheblichkeit
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Stückzahlmaßstab ist trotz dessen Verfassungswidrigkeit bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin bis zum Wirksamwerden der bereits erfolgten Neuregelung weiterhin anwendbar .
Leitsatz
- NV: Der Stückzahlmaßstab ist trotz dessen Verfassungswidrigkeit bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin bis zum Wirksamwerden der bereits erfolgten Neuregelung weiterhin anwendbar .
- NV: Stellt das BVerfG die Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Vorschrift fest, entfällt insoweit die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils, das zur Verfassungsmäßigkeit einer vergleichbaren Vorschrift eines anderen Landes eine hiervon abweichende Ansicht vertreten hat .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 8. Februar 2011, Az: 6 K 6080/07, Urteil; vorgehend BFH, 26. Februar 2007, Az: II R 2/05, Urteil; vorgehend FG Berlin, 1. November 2004, Az: 8 K 8052/01, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 3 Abs. 2 Nr. 1 VergnStG BE
- Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG
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