2. SenatNV

BFH, Urteil vom 12.01.2022 – II R 11/20

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
ECLI: DE:BFH:2022:U.120122.IIR11.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Erwägungen stützt, auf die es nicht hingewiesen hatte und mit denen die Beteiligten nicht rechnen mussten.

Leitsatz

NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Erwägungen stützt, auf die es nicht hingewiesen hatte und mit denen die Beteiligten nicht rechnen mussten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.08.2019 - 3 K 3113/17, soweit es den Einheitswertbescheid (Zurechnungsfortschreibung) betrifft, sowie im Kostenpunkt aufgehoben. Die Sache wird im vorbezeichneten Umfang an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. August 2019, Az: 3 K 3113/17, Urteil; nachgehend BFH, 27. Oktober 2025, Az: II R 36/22, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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