BFH, Beschluss vom 23.05.2019 – II B 97/18
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ist eine Schenkung im Wege der Bedingung an eine Steuerklausel geknüpft, ist diese Klausel zu würdigen.
Leitsatz
- NV: Ist eine Schenkung im Wege der Bedingung an eine Steuerklausel geknüpft, ist diese Klausel zu würdigen.
- NV: Gesellschaftsverträge und hierauf bezogene Rechtsakte sind nach dem Personalstatut der Gesellschaft auszulegen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2018 3 K 7/18 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 26. September 2018, Az: 3 K 7/18, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 7 ErbStGSchenkungen unter Lebenden
- § 13a ErbStGSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13b ErbStGBegünstigtes Vermögen
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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