2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 20.09.2010 – II B 7/10
Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge
Aus dem Leitsatz
1. NV: Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein kann .
Leitsatz
- NV: Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein kann .
- NV: Gewährt der Nacherbe dem Vorerben ein zinsloses Darlehen, ist der Vorerbe als Darlehensnehmer aus dem Vermögen des Nacherben als Darlehensgeber bereichert .
- NV: Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) geltend gemacht, das FG habe zu Unrecht Beweisanträge übergangen, muss im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich vorgetragen werden, dass ein sachkundig vertretener Kläger die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt hat oder weshalb die Rüge nicht möglich gewesen ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 5. November 2009, Az: 4 K 1338/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStGSchenkungen unter Lebenden
- § 2124 Abs. 2 BGBErhaltungskosten
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 295 ZPO
- Art. 103 Abs. 1 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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