1. SenatNV

BFH, Urteil vom 12.09.2017 – I R 97/15

Ausländisches Amtshilfeersuchen
ECLI: DE:BFH:2017:U.120917.IR97.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zum Rechtsschutz gegen ein Urkundenvorlageverlangen des FA als sog. Vornahmebehörde im Rahmen eines beim BZSt eingegangenen ausländischen Amtshilfeersuchens.

Leitsatz

  1. NV: Zum Rechtsschutz gegen ein Urkundenvorlageverlangen des FA als sog. Vornahmebehörde im Rahmen eines beim BZSt eingegangenen ausländischen Amtshilfeersuchens.
  2. NV: Auch bei Amtshilferegelungen zur Erteilung von Spontanauskünften sind die Grenzen des § 194 Abs. 3 AO für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen zu beachten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 25. Juni 2015 3 K 2419/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 25. Juni 2015, Az: 3 K 2419/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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