1. SenatNV

BFH, Urteil vom 25.03.2015 – I R 91/12

Gewerbesteuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Aus dem Leitsatz

NV: Geht eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können, ist sie nicht von der Gewerbesteuer befreit (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. August 2005 I R 37/04, BFHE 211, 117, BStBl II 2006, 141).

Leitsatz

NV: Geht eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können, ist sie nicht von der Gewerbesteuer befreit (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. August 2005 I R 37/04, BFHE 211, 117, BStBl II 2006, 141).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. März 2012 6 K 715/09 G wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 26. März 2012, Az: 6 K 715/09 G, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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