BFH, Urteil vom 25.03.2015 – I R 91/12
Aus dem Leitsatz
NV: Geht eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können, ist sie nicht von der Gewerbesteuer befreit (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. August 2005 I R 37/04, BFHE 211, 117, BStBl II 2006, 141).
Leitsatz
NV: Geht eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können, ist sie nicht von der Gewerbesteuer befreit (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. August 2005 I R 37/04, BFHE 211, 117, BStBl II 2006, 141).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. März 2012 6 K 715/09 G wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 26. März 2012, Az: 6 K 715/09 G, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 Nr. 25 GewStGBefreiungen
- § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStGBefreiungen
Weitere Entscheidungen zu § 3 GewStG
- BFH VII R 35/24 vom 28.07.2026amtlichGewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG bei Abrechnung über einen Dritten1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erfasst Erträge aus Pflegeleistungen, die eine Einrichtung zur ambulanten…
- BFH V R 25/23 vom 04.12.2025amtlichZur Fristsetzung nach § 63 Abs. 4 Satz 1 der AbgabenordnungAOSetzt das FA einer Körperschaft eine Frist nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO zur Verwendung nicht zeitnah verwendeter Mittel und begehrt die Körperschaft die…
- BFH V R 22/23 vom 22.05.2025amtlichBeihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von ServicekörperschaftenDem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
- BFH V R 32/23 vom 22.05.2025amtlichKeine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von LehrinstitutenDie Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
- BFH V R 33/23 vom 15.05.2025amtlichKeine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig, an einer Einrichtung unterrichtende LehrerEine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende…
- BFH IV R 40/22 vom 08.05.2025amtlichGewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche