1. SenatNV

BFH, Urteil vom 16.11.2011 – I R 65/10

Abzugspflicht für mit künstlerischen Leistungen "zusammenhängenden Leistungen"

Aus dem Leitsatz

NV: Von einer mit einer künstlerischen Leistung zusammenhängenden Leistung kann nur gesprochen werden, wenn ein sachlicher und personeller Zusammenhang mit der künstlerischen Hauptleistung besteht. Hieran mangelt es, wenn Nebenleistungen nicht durch den Künstler, sondern einen anderen Vertragspartner aufgrund eines eigenständigen Vertrags mit dem…

Leitsatz

NV: Von einer mit einer künstlerischen Leistung zusammenhängenden Leistung kann nur gesprochen werden, wenn ein sachlicher und personeller Zusammenhang mit der künstlerischen Hauptleistung besteht. Hieran mangelt es, wenn Nebenleistungen nicht durch den Künstler, sondern einen anderen Vertragspartner aufgrund eines eigenständigen Vertrags mit dem inländischen Veranstalter erbracht werden. Abreden der Vertragspartner des inländischen Veranstalters untereinander, die bei Vertragsschluss nicht offen gelegt werden, rechtfertigen nicht die Annahme eines personellen Zusammenhangs.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 12. Mai 2010, Az: 12 K 3078/05 B, Urteil; vorgehend BFH, 17. November 2004, Az: I R 20/04, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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