1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 11.07.2018 – I R 44/16

Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler
ECLI: DE:BFH:2018:U.110718.IR44.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Leitsatz

  1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.
  2. Ein Lichtdesigner ist werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführungen auf das Werk Einfluss zu nehmen. Anders ist es dann, wenn er sein Werk --nach Art eines Performance-Künstlers-- vor dem Publikum schafft.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2015 15 K 1093/10 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Vollsenat) zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 16. Juli 2015, Az: 15 K 1093/10, Urteil; nachgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25. Juni 2020, Az: 1 K 1011/19, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 3 Abs. 2 OECDMustAbk
  • Art. 17 OECDMustAbk
  • Art. 23A Abs. 1 OECDMustAbk
  • Art. 2 Abs. 2 DBA FRA
  • Art. 12 Abs. 2 S. 1 DBA FRA
  • Art. 12 Abs. 2 S. 2 DBA FRA
  • Art. 13 DBA FRA
  • Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA FRA
  • Art. 3 Abs. 2 DBA CHE
  • Art. 14 Abs. 1 DBA CHE
  • Art. 15 DBA CHE
  • Art. 24 Abs. 1 DBA CHE
  • Art. 3 Abs. 2 S. 2 DBA SWE
  • Art. 14 Abs. 1 DBA SWE
  • Art. 15 DBA SWE
  • Art. 25 GG
  • Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG
  • Art. 31 VtrRKonvG
  • § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStGSelbständige Arbeit
  • Art. 3 Abs. 2 OECD-MA
  • Art. 17 OECD-MA
  • Art. 23A Abs. 1 OECD-MA

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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