1. SenatNV
BFH, Urteil vom 03.04.2012 – I R 22/11
Beratung des Dualen Systems durch Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine Gebietskörperschaft begründet einen BgA, wenn sie das Duale System entgeltlich berät oder diesem Kosten für die Beratung der Endverbraucher oder für die Reinigung der Container-Stellflächen in Rechnung stellt.
Leitsatz
- NV: Eine Gebietskörperschaft begründet einen BgA, wenn sie das Duale System entgeltlich berät oder diesem Kosten für die Beratung der Endverbraucher oder für die Reinigung der Container-Stellflächen in Rechnung stellt.
- NV: Die Frage, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als BgA oder als hoheitliche Tätigkeit zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob sich die juristische Person des öffentlichen Rechts bei ihrem Handeln des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts bedient. Maßgeblich ist vielmehr allein, ob sie eine wirtschaftliche Leistung erbringt, die in gleicher Weise auch von privaten Anbietern erbracht wird oder werden könnte.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 16. Februar 2011, Az: 12 K 8281/06 B, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG
- § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStGUnbeschränkte Steuerpflicht
- § 4 Abs. 1 KStGBetriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 4 Abs. 5 S. 1 KStGBetriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 4 Abs. 5 S. 2 KStGBetriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 6 Abs. 1 VerpackV
- § 6 Abs. 3 VerpackV
- § 6 Abs. 3 S. 10 VerpackV
- § 54 VwVfG
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