1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 11.04.2012 – I R 11/11

Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast - Zeitlicher Anwendungsbereich von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO n.F. - Bindung an die Würdigung des FG - Kostenentscheidung nach Verfahrensbeitritt des BMF

Aus dem Leitsatz

Die (widerlegbare) Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamisch-salafistischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird .

Leitsatz

Die (widerlegbare) Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamisch-salafistischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 11. Januar 2011, Az: 2 K 1429/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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