BFH, Urteil vom 12.07.2012 – I R 106/10
Aus dem Leitsatz
Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art .
Leitsatz
Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 2. November 2010, Az: 6 K 2138/08 K, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStGUnbeschränkte Steuerpflicht
- § 4 Abs. 1 KStGBetriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 4 Abs. 5 S. 1 KStGBetriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 22 SGB 8
- § 24 SGB 8
- § 74a SGB 8
- §§ 51ff AO
- § 51 AOAllgemeines
- § 52 Abs. 2 Nr. 4 AOGemeinnützige Zwecke
- § 52 Abs. 2 Nr. 7 AOGemeinnützige Zwecke
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