BFH, Beschluss vom 25.07.2011 – I B 8/11
Aus dem Leitsatz
NV: Es ist in der Rechtsprechung des BFH ausreichend geklärt, dass die Bildung einer Existenzgründer-Ansparabschreibung nicht in Betracht kommt, wenn eine ernsthafte Investitionsabsicht (z.B. auf der Grundlage einer verbindlichen Bestellung von Wirtschaftsgütern) nicht festgestellt werden kann .
Leitsatz
NV: Es ist in der Rechtsprechung des BFH ausreichend geklärt, dass die Bildung einer Existenzgründer-Ansparabschreibung nicht in Betracht kommt, wenn eine ernsthafte Investitionsabsicht (z.B. auf der Grundlage einer verbindlichen Bestellung von Wirtschaftsgütern) nicht festgestellt werden kann .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 23. November 2010, Az: 2 K 58/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 7g Abs. 7 EStGInvestitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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