1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.04.2014 – I B 73/13

Unsubstantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

Aus dem Leitsatz

NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn geltend gemacht wird, die verfahrensrechtliche und nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu beanstandende Zweiteilung in Abzug und Erstattung der Kapitalertragsteuer verstoße gegen Unionsrecht.

Leitsatz

NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn geltend gemacht wird, die verfahrensrechtliche und nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu beanstandende Zweiteilung in Abzug und Erstattung der Kapitalertragsteuer verstoße gegen Unionsrecht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 21. März 2013, Az: 3 K 2135/11, Urteil

Zitierte Normen

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