1. SenatNV
BFH, Beschluss vom 04.12.2012 – I B 72/12
Zur Beschwerdebefugnis im NZB-Verfahren
Aus dem Leitsatz
1. NV: Zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde sind nur die in der Vorinstanz tatsächlich Beteiligten berechtigt. Die tatsächliche Beteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem Rubrum des angefochtenen Urteils.
Leitsatz
- NV: Zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde sind nur die in der Vorinstanz tatsächlich Beteiligten berechtigt. Die tatsächliche Beteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem Rubrum des angefochtenen Urteils.
- NV: Lässt sich im Wege der Auslegung ermitteln, dass ein tatsächlich Beteiligter im vorinstanzlichen Urteil irrtümlich nicht als solcher aufgeführt worden ist, so ist auch dieser zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde berechtigt.
- NV: Werden einem Vertreter ohne Vertretungsmacht in dem vorinstanzlichen Urteil die Kosten des Verfahrens auferlegt, wird er hierdurch nicht zum Verfahrensbeteiligten. Insbesondere liegt in der Auferlegung der Kosten keine konkludente Beiladung.
- NV: Ist die Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache unzulässig, kann nicht isoliert die Kostenentscheidung angefochten werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 27. April 2012, Az: 6 K 341/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 1 FGORevision
- § 35 Abs. 7a GewO
Weitere Entscheidungen zu § 57 FGO
- BFH VIII R 31/20 vom 05.09.2023amtlichNotwendige Beiladung der Erben eines im Revisionsverfahren verstorbenen beizuladenden Gesellschafters1. Die Erben eines gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung notwendig beizuladenden ehemaligen Gesellschafters, der während des Revisionsverfahrens…
- BFH VIII R 33/20 vom 13.12.2022amtlichAufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen BeklagtenEin nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin…
- BFH IV R 54/16 vom 28.11.2019amtlichAbtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage1. Einem partiarischen Darlehen sind --in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung-- eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame…
- BFH II R 61/15 vom 20.03.2019amtlichKeine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher BerücksichtigungsmöglichkeitEin Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der…
- BFH VI R 17/16 vom 22.02.2018amtlichZufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn . 2. Dies gilt auch…
- BFH IV R 3/14 vom 17.08.2017amtlichFeststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung1. Ob die Voraussetzungen für die Wahl der Tonnagebesteuerung vorgelegen haben, ist für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG ohne…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat