1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.02.2022 – I B 55, 56/21 (AdV), I B 55/21 (AdV), I B 56/21 (AdV)

Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO bei Nichtexistenz einer Betriebsstätte
ECLI: DE:BFH:2022:BA.150222.IB55.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Hat der Steuerpflichtige steuerfreie ausländische Betriebsstätteneinkünfte erklärt und sich während der Außenprüfung weiterhin auf die Existenz einer ausländischen Betriebsstätte berufen, steht der Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO aufgrund Unterlassens der Vorlage der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation nicht entgegen, dass die…

Leitsatz

NV: Hat der Steuerpflichtige steuerfreie ausländische Betriebsstätteneinkünfte erklärt und sich während der Außenprüfung weiterhin auf die Existenz einer ausländischen Betriebsstätte berufen, steht der Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO aufgrund Unterlassens der Vorlage der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation nicht entgegen, dass die Außenprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Existenz der Betriebsstätte sei weder belegt noch glaubhaft nachgewiesen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Die Verfahren I B 55/21 (AdV) und I B 56/21 (AdV) werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  2. Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.06.2021 - 14 V 4110/20 und 14 V 14043/21 werden als unbegründet zurückgewiesen.
  3. Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat der Antragsteller zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 9. Juni 2021, Az: 14 V 4110/20, Beschluss; vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 9. Juni 2021, Az: 14 V 14043/21, Beschluss

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