1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.10.2018 – I B 26/18

Revision in Thüringer Kirchensteuersachen
ECLI: DE:BFH:2018:B.101018.IB26.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Revision kann nicht auf eine Verletzung des Thüringer Kirchensteuerrechts gestützt werden .

Leitsatz

NV: Die Revision kann nicht auf eine Verletzung des Thüringer Kirchensteuerrechts gestützt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 30. Januar 2018 2 K 410/17 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 30. Januar 2018, Az: 2 K 410/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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