1. SenatNV
BFH, Beschluss vom 15.10.2014 – I B 176/13
Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der Urteilsgründe
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es nicht, sich mit jedem Beteiligtenvorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen. Eine besonders ausführliche oder intensive Urteilsbegründung ist nicht geboten, solange auf den Kern des Sach- und Rechtsvortrags argumentativ eingegangen wird.
Leitsatz
- NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es nicht, sich mit jedem Beteiligtenvorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen. Eine besonders ausführliche oder intensive Urteilsbegründung ist nicht geboten, solange auf den Kern des Sach- und Rechtsvortrags argumentativ eingegangen wird.
- NV: Zur Frage der Gewerbesteuerbefreiung für ein ambulantes bzw. teilstationäres Reha-Zentrum.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 10. Oktober 2013, Az: 4 K 1898/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStGBefreiungen
- § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStGBefreiungen
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
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