1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.10.2014 – I B 176/13

Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der Urteilsgründe

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es nicht, sich mit jedem Beteiligtenvorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen. Eine besonders ausführliche oder intensive Urteilsbegründung ist nicht geboten, solange auf den Kern des Sach- und Rechtsvortrags argumentativ eingegangen wird.

Leitsatz

  1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es nicht, sich mit jedem Beteiligtenvorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen. Eine besonders ausführliche oder intensive Urteilsbegründung ist nicht geboten, solange auf den Kern des Sach- und Rechtsvortrags argumentativ eingegangen wird.
  2. NV: Zur Frage der Gewerbesteuerbefreiung für ein ambulantes bzw. teilstationäres Reha-Zentrum.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 10. Oktober 2013, Az: 4 K 1898/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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