1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.05.2010 – I B 146/08

Nichtzulassungsbeschwerde - Keine klärungsbedürftige Rechtsfrage betreffend Arbeitsortfiktion und Methodenartikel - Kein Beitritt im Beschwerdeverfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rechtsfrage, ob eine von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 erfasste Tätigkeit in Deutschland auch dann gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1992 freizustellen ist, wenn sie nicht körperlich in der Schweiz ausgeübt wird, ist nicht mehr klärungsbedürftig .

Leitsatz

NV: Die Rechtsfrage, ob eine von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 erfasste Tätigkeit in Deutschland auch dann gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1992 freizustellen ist, wenn sie nicht körperlich in der Schweiz ausgeübt wird, ist nicht mehr klärungsbedürftig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 5. Juni 2008, Az: 3 K 2564/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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