1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.02.2012 – I B 124/11

Grundsätzliche Bedeutung: Betriebsgrößenmerkmal des § 7g EStG a.F.

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Klärungsbedürfnis i.S. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu der Rechtsfrage, ob das Betriebsgrößenmerkmal des § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 1997 ausländisches Betriebsvermögen einbeziehen kann bzw. die entsprechende Prüfung nicht auf das durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte und auf die inländische Belegenheit bezogene Betriebsvermögen einer…

Leitsatz

NV: Ein Klärungsbedürfnis i.S. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu der Rechtsfrage, ob das Betriebsgrößenmerkmal des § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 1997 ausländisches Betriebsvermögen einbeziehen kann bzw. die entsprechende Prüfung nicht auf das durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte und auf die inländische Belegenheit bezogene Betriebsvermögen einer Zweigniederlassung beschränkt ist, besteht nicht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 6. Juli 2011, Az: 4 K 1107/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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