1. SenatNV
BFH, Beschluss vom 29.07.2010 – I B 121/10
Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors - Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO
Aus dem Leitsatz
1. NV: Hinterlegt das FG nach Schluss der mündlichen Verhandlung den Tenor bei der Geschäftsstelle und gibt ihn den Beteiligten formlos bekannt, gilt das Urteil als verkündet und ist für das erkennende Gericht bindend .
Leitsatz
- NV: Hinterlegt das FG nach Schluss der mündlichen Verhandlung den Tenor bei der Geschäftsstelle und gibt ihn den Beteiligten formlos bekannt, gilt das Urteil als verkündet und ist für das erkennende Gericht bindend .
- NV: Die im schriftlich abgefassten Urteil enthaltene Berichtigung des Tenors ist mit der Beschwerde nach § 128 FGO angreifbar. Ist der Berichtigungsbeschluss nicht mit einer diesbezüglichen Rechtsmittelbelehrung versehen, beginnt die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 129 FGO nicht zu laufen .
- NV: Eine Änderung nach § 107 FGO ist nicht möglich, wenn der verkündete Urteilstenor selbst keinen offensichtlichen Fehler enthält .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 28. Juli 2009, Az: 1 K 2/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 128 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
Weitere Entscheidungen zu § 55 FGO
- BFH IX R 7/24 vom 07.10.2025amtlichPflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim FinanzamtDie nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte…
- BFH IX R 2/23 vom 06.05.2025amtlichStatthafte Klageart und Klagefrist für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO1. Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung des gegen eine Finanzbehörde gerichteten Anspruchs aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art.…
- BFH V R 11/15 vom 10.08.2016amtlichUmsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen - Frist für die Einlegung der Revision bei unrichtiger RechtsmittelbelehrungDie Steuersatzermäßigung für Jugendherbergen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG i.V.m. §§ 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO gilt nicht für Leistungen…
- BFH III R 8/14 vom 13.05.2015amtlichKindergeld - Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung - Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung i.S. des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO - KostenquoteWendet sich der Einspruchsführer isoliert gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1 und 2 EStG, ist…
- BFH III R 14/14 vom 12.03.2015amtlichUnrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsumfang eines Kindergeldablehnungsbescheids; Wiederholung eines Verwaltungsakts1. Eine aufgrund eines fehlerhaft genannten Fristbeginns unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung führt gemäß § 55 Abs. 2 FGO dazu, dass die Einlegung des…
- BFH II R 28/11 vom 01.08.2012amtlichKraftfahrzeugsteuer für ein im Wege der Zwangsverwaltung als Zubehör beschlagnahmtes Kraftfahrzeug bei späterer Insolvenzeröffnung - Frist für die Einlegung der Revision bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung des FGDie nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat