1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.04.2016 – I B 12/16

Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts - Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht

Aus dem Leitsatz

NV: Nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens durch Erlass eines Urteils fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts durch das FG. Die Rechtswidrigkeit der Ablehnung kann gegebenenfalls im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil als Verfahrensmangel…

Leitsatz

NV: Nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens durch Erlass eines Urteils fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts durch das FG. Die Rechtswidrigkeit der Ablehnung kann gegebenenfalls im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil als Verfahrensmangel geltend gemacht werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Oktober 2015 13 K 50/15 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. Oktober 2015, Az: 13 K 50/15, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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