Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 122 EStGNichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
Stand: 13.10.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
¹Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. ²Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
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