Prüferfrage · Umsatzsteuer

Wie grenzen Sie echten von unechtem Schadensersatz ab?

Prüferfrage zu Steuerbarkeit: Leistungsaustausch im Inland (Umsatzsteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Steuerbarkeit: Leistungsaustausch im Inland. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Prüferfrage

    Wie grenzen Sie echten von unechtem Schadensersatz ab?

    • Echter Schadensersatz: Zahlung, weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden einstehen muss; kein Leistungsaustausch (Abschn. 1.3 UStAE).
    • Unechter Schadensersatz: Zahlung ist in Wahrheit Gegenleistung für eine Leistung des Empfängers (Abschn. 1.3 UStAE).
    • Die Bezeichnung durch die Beteiligten ist unerheblich (Abschn. 1.3 UStAE).
    • Beispiele: Verzugszinsen und nachgewiesene Mahngebühren (Abschn. 1.3 Abs. 6 UStAE), Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung (Abschn. 1.3 Abs. 3 UStAE).
    Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie Mahngebühren, die ein Unternehmer seinen Kunden in Rechnung stellt?
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Steuerberaterin S veräußert den bisher ausschließlich betrieblich genutzten und dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Händler. Wie ist der Verkauf einzuordnen?

    Die Veräußerung von Anlagevermögen ist ein Hilfsgeschäft und erfolgt im Rahmen des Unternehmens. Die Nachhaltigkeit muss nur für die Unternehmertätigkeit insgesamt vorliegen, nicht für das einzelne Hilfsgeschäft (Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE). Der Verkauf ist eine entgeltliche Lieferung und damit steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welches der folgenden Gebiete gehört zum umsatzsteuerlichen Inland?

    Nach § 1 Abs. 2 S. 1 UStG sind Büsingen, Helgoland und die Freizonen (Freihäfen) vom Inland ausgenommen. Sylt ist als Teil Schleswig-Holsteins Inland.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

    • Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
    • Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
    • Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
    • Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
    • Im Rahmen des Unternehmens.
    Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt?
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Was ist ein echter Zuschuss, und wann liegt stattdessen Entgelt von dritter Seite vor?

    Typische Nachfrage: Wie wirkt sich ein Entgelt von dritter Seite auf die Bemessungsgrundlage aus?
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