Umsatzsteuer

Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Absatz 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) (USt 1 TS)

Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zur Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Absatz 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) (USt 1 TS) neu bekannt gegeben.
GZ: III C 3 - S 7279/00084/001/037Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

Challenge

Können Sie § 13b UStG anwenden?

Antworten Sie zuerst selbst. Decken Sie dann die redaktionelle Musterantwort auf.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein polnischer Bauunternehmer ohne Betriebsstätte in Deutschland führt im Mai 2026 reine Reparaturarbeiten (ohne eigenes Material) an der Lagerhalle einer Leipziger GmbH aus. Die Rechnung datiert vom 20.07.2026. Wann entsteht die Steuer?

    Die Reparatur ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG), Ort Leipzig. Da der Ort nicht aus § 3a Abs. 2 UStG folgt, greift nicht Abs. 1, sondern § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG: Entstehung mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des der Ausführung folgenden Kalendermonats – hier also mit Ablauf Juni 2026. Steuerschuldnerin ist die GmbH (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Grenzen Sie § 13b Abs. 1 und § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG voneinander ab.

    • Abs. 1: sonstige Leistungen mit Ort nach § 3a Abs. 2 UStG von Unternehmern aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet.
    • Abs. 1: Entstehung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Ausführung.
    • Abs. 2 Nr. 1: Werklieferungen und übrige sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer (z. B. Grundstücksleistungen, Drittlandsunternehmer).
    • Abs. 2: Entstehung mit Rechnungsausstellung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats.
    • In beiden Fällen Steuerschuldner der Leistungsempfänger, wenn Unternehmer oder juristische Person (§ 13b Abs. 5 UStG).
    Typische Nachfrage: Kann der Leistungsempfänger die Steuer als Vorsteuer abziehen, und wann?
  3. 3
    Wissensfrage · eigene Seite

    Entstehung der Steuer nach § 13b Abs. 1 UStG?

    Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist – unabhängig von der Rechnung.

  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Entstehung der Steuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG?

    Mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des der Ausführung folgenden Kalendermonats.

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Wer schuldet die Steuer in den Fällen des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG?

    Der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer oder juristische Person ist (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG); Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG.

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

BFH-Entscheidungen zu § 13b UStG

Verwaltungsanweisungen zu § 13b UStG

Wortlaut des BMF-Schreibens

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de 10. April 2026 - E-Mail-Verteiler U 1 - Betreff: Umsatzsteuer - Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG (USt 1 TS) Bezug: BMF-Schreiben vom 5. November 2019 – III C 3-S 7532/18/10001:001 (2019/0915402) Anlagen: 1 GZ: III C 3 - S 7279/00084/001/037 DOK: COO.7005.100.2.14593174 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Inhaltsverzeichnis I. Vordruckmuster.................................................................................................................................................................1 II. Änderungen..........................................................................................................................................................................2 III. Gültigkeitsdauer und Herstellung ............................................................................................................................2 Anwendungsregelungen..........................................................................................................................................................2 Schlussbestimmungen..............................................................................................................................................................2 Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: I. 1 Vordruckmuster Ist es für den Leistungsempfänger nach den Umständen des Einzelfalls ungewiss, ob der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung im Inland ansässig ist (z. B. weil die Ansässigkeit in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht unklar ist oder die Angaben des leistenden Unternehmers zu Zweifeln Anlass geben), schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nur dann nicht, wenn ihm der leistende Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamts nachweist, dass er kein Unternehmer im Sinne des § 13b Abs. 7 Satz 1 und 2 UStG ist (§ 13b Abs. 7 Satz 5 UStG). Die Bescheinigung hat der leistende Unternehmer bei dem für ihn zuständigen Finanzamt zu beantragen. Soweit erforderlich, hat er hierbei in geeigneter Weise darzulegen, dass er im Inland ansässig ist. Für die Bescheinigung nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG wird das Vordruckmuster - USt 1 TS - Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) – neu bekannt gegeben (Anlage). II. 2 Änderungen Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen Anpassungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“. III. Gültigkeitsdauer und Herstellung 3 Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf ein Jahr zu beschränken. Ist nicht auszuschließen, dass der leistende Unternehmer nur für eine kürzere Dauer als ein Jahr im Inland ansässig bleibt, hat das Finanzamt die Gültigkeit der Bescheinigung entsprechend zu befristen. 4 Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Anwendungsregelungen 5 Das durch dieses Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmuster ersetzt das mit BMFSchreiben vom 5. November 2019 – III C 3-S 7532/18/10001 (2019/0915402) – (BStBl I 2019, 1041), herausgegebene entsprechende Vordruckmuster. 6 Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 10. Dezember 2013 - IV D 3 – S 7279/10/10002 (2013/1141439) - (BStBl I, 1623). Schlussbestimmungen Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Finanzamt Telefon Datum Steuernummer / Geschäftszeichen (Bitte bei allen Rückfragen angeben) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) Hiermit wird zur Vorlage bei dem Leistungsempfänger (Name und Vorname bzw. Firma) (Anschrift) bescheinigt, dass der leistende Unternehmer (Name und Vorname bzw. Firma) (Art der Tätigkeit bzw. Gewerbezweig) zur Zeit in _________________________________________________________________ und damit im Inland ansässig ist. (Anschrift, Sitz) Für sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 1 UStG, für Werklieferungen und sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG und für Lieferungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG wird deshalb die Steuer nicht vom Leistungsempfänger geschuldet (§ 13b Abs. 5 UStG). zur Zeit in _________________________________________________________________ (Anschrift, Betriebsstätte) eine Betriebsstätte im umsatzsteuerlichen Sinne unterhält. Für sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 1 UStG, für Werklieferungen und sonstige Leistungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG und für Lieferungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG wird die Steuer nicht vom Leistungsempfänger geschuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), wenn die Betriebsstätte an dem Umsatz beteiligt ist. Diese Bescheinigung gilt bis zum Ablauf des: _______________________________________ (Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf einen Zeitraum von längstens einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu beschränken.) Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt USt 1 TS - Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland - (04.26) Datenschutzhinweis: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der DatenschutzGrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.

Amtliche Quelle

Wissen Sie, wie Sie die Regel im Fall anwenden?

Trainieren Sie mit Klausurfällen und Korrektur nach Punkteschema. Prüferfragen helfen Ihnen bei der Wiederholung.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat