Kleinunternehmerregelung seit 2025: Steuerbefreiung mit Grenzen 25.000 und 100.000 Euro, EU-weites Meldeverfahren

Die Kleinunternehmerregelung wurde zur Umsetzung der EU-Kleinunternehmerrichtlinie neu gefasst. Die Umsätze von Kleinunternehmern sind jetzt steuerfrei. Erstmals können auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die deutsche Regelung nutzen, und deutsche Unternehmer können über ein besonderes Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern die Befreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387); in Kraft seit 01.01.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

  • § 19 Abs. 1 UStG: Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro

  • Verzicht auf die Befreiung durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt möglich (§ 19 Abs. 3 UStG)

  • § 19a UStG: besonderes Meldeverfahren mit Kleinunternehmer-Identifikationsnummer für die Befreiung in anderen Mitgliedstaaten

  • Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG dient auch als Maßstab für die E-Rechnungs-Übergangsfrist und die geplante Kassenpflicht

Warum das für die Prüfung zählt

Kleinunternehmer sind ein Standardthema; neu sind der Charakter als Steuerbefreiung, die harte Grenze im laufenden Jahr und die grenzüberschreitende Anwendung.

Betroffene Normen

Quellen

Alle Änderungen für 2026/27 →

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat