Kleinunternehmerregelung seit 2025: Steuerbefreiung mit Grenzen 25.000 und 100.000 Euro, EU-weites Meldeverfahren
Die Kleinunternehmerregelung wurde zur Umsetzung der EU-Kleinunternehmerrichtlinie neu gefasst. Die Umsätze von Kleinunternehmern sind jetzt steuerfrei. Erstmals können auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die deutsche Regelung nutzen, und deutsche Unternehmer können über ein besonderes Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern die Befreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 19 Abs. 1 UStG: Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro
Verzicht auf die Befreiung durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt möglich (§ 19 Abs. 3 UStG)
§ 19a UStG: besonderes Meldeverfahren mit Kleinunternehmer-Identifikationsnummer für die Befreiung in anderen Mitgliedstaaten
Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG dient auch als Maßstab für die E-Rechnungs-Übergangsfrist und die geplante Kassenpflicht
Warum das für die Prüfung zählt
Kleinunternehmer sind ein Standardthema; neu sind der Charakter als Steuerbefreiung, die harte Grenze im laufenden Jahr und die grenzüberschreitende Anwendung.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche