VerwaltungUmsatzsteuer

BMF zur Gastronomie-Umsatzsteuer: UStAE angepasst, Nichtbeanstandungsregel für die Silvesternacht 2025/2026

Zur Wiedereinführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 01.01.2026 hat das BMF die Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE geändert. Für die Nacht vom 31.12.2025 auf den 01.01.2026 gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BMF-Schreiben vom 22.12.2025, GZ III C 2 - S 7220/00023/014/027

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE

  • Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht 2025/2026

  • Der UStAE wurde zuvor mit BMF-Schreiben vom 19.12.2025 zum 31.12.2025 insgesamt aktualisiert (Einarbeitung von Rechtsprechung)

Warum das für die Prüfung zählt

Steuersatzwechsel werfen stets Abgrenzungsfragen auf (Leistungszeitpunkt, Aufteilung von Pauschalentgelten); Prüfer fragen nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungsausführung.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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