VerwaltungUmsatzsteuer

BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025: Formatfehler, Geschäftsregelfehler und Validierung

Das zweite Schreiben zur obligatorischen E-Rechnung klärt, wie fehlerhafte E-Rechnungen zu behandeln sind. Eine Datei, die wegen Formatfehlern nicht den Anforderungen an das strukturierte elektronische Format genügt, ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format. Davon zu unterscheiden sind Verstöße gegen die Geschäftsregeln des jeweiligen Formats, etwa fehlende Pflichtfelder oder rechnerische Widersprüche zwischen Steuerbetrag und Steuersatz. Ob ein Formatfehler vorliegt, kann mit einer geeigneten Validierungsanwendung geprüft werden.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BMF-Schreiben vom 15.10.2025, GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243; ändert und ergänzt das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (BStBl I S. 1320) und passt den UStAE an

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Rn. 6a: Formatfehler, wenn die Datei nicht den zulässigen Syntaxen entspricht oder keine richtige und vollständige Extraktion zulässt

  • Rn. 6b: Geschäftsregelfehler betreffen die logischen Abhängigkeiten der Rechnungsinformationen (z. B. fehlende Buyer reference in einer XRechnung)

  • E-Rechnungspflicht gilt auch für Gutschriften und für § 13b-Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern

  • Umfang des Schreibens: 33 Seiten

Warum das für die Prüfung zählt

Wer E-Rechnung sagt, muss die Folgefragen beherrschen: Wann liegt überhaupt eine E-Rechnung vor, wann ist der Vorsteuerabzug gefährdet, was prüft der Empfänger?

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?

    • Abzugsberechtigter Unternehmer.
    • Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
    • Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
    • Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
    • Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
    Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Buchhändler liefert einem Unternehmer Fachbücher, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, weist in der Rechnung aber 19 % USt aus. In welcher Höhe kann der Unternehmer Vorsteuer abziehen?

    Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für den Umsatz (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG), also 7 %. Den Mehrbetrag schuldet der Buchhändler nach § 14c Abs. 1 UStG; er ist beim Empfänger nicht als Vorsteuer abziehbar.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Unternehmer erwirbt einen Laptop, den er zu 5 % unternehmerisch und zu 95 % privat nutzt. Kann er Vorsteuer abziehen?

    Bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % gilt die Lieferung als nicht für das Unternehmen ausgeführt (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG). Ein Zuordnungswahlrecht besteht nicht (Abschn. 15.2c Abs. 2 UStAE); der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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