RechtsprechungUmsatzsteuer

BFH: Spar-Menü – Aufteilungsmethode darf Einzelprodukt nicht teurer machen als im Einzelverkauf

Zwei Franchise-Schnellrestaurants verkauften Spar-Menüs aus Getränk, Burger und Pommes zum Außer-Haus-Verzehr zu einem Gesamtpreis. Umsatzsteuerlich sind das zwei Lieferungen: Getränk zum Regelsteuersatz, Speisen zum ermäßigten Satz. Die seit 01.07.2014 angewandte Food-and-Paper-Methode nach dem Wareneinsatz ist nicht sachgerecht, wenn sie dazu führt, dass auf ein Produkt des Menüs ein höherer anteiliger Preis entfällt als sein Einzelverkaufspreis.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 22.01.2025, Az. XI R 19/23; Pressemitteilung 038/25 vom 05.06.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Das Finanzamt hielt die Food-and-Paper-Methode für unzulässig, weil sie nicht so einfach sei wie die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen und nicht zu sachgerechten Ergebnissen führe

  • Hintergrund: Die Gewinnspanne auf Getränke ist in der Gastronomie typischerweise höher als auf Speisen, sodass die Methode die Umsatzsteuer gegenüber der Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen mindert

Warum das für die Prüfung zählt

Entgeltaufteilung bei unterschiedlichen Steuersätzen bleibt trotz 7 Prozent auf Restaurantleistungen seit 2026 relevant, weil Getränke weiter mit 19 Prozent besteuert werden.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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