Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH) · Fassung 2026

H 9.9 (Höhe der Umzugskosten) LStH

Höhe der UmzugskostenHinweis der Finanzverwaltung zu § 9 EStG – Fassung 2026.

Aus dem amtlichen Wortlaut– BMF vom 28.12.2023 (BStBl I 2024 S. 84) – Die umzugskostenrechtliche Beschränkung einer Mietausfallentschädigung für den bisherigen Wohnungsvermieter gilt nicht für den Werbungskostenabzug (BFH vom 01.12.1993 – I R 61/93, BStBl II 1994 S. 323). – BFH vom 24.05.2000 – VI R…

Amtlicher Wortlaut

– >BMF vom 28.12.2023 (BStBl I 2024 S. 84)

– Die umzugskostenrechtliche Beschränkung einer Mietausfallentschädigung für den bisherigen Wohnungsvermieter gilt nicht für den Werbungskostenabzug (>BFH vom 01.12.1993 – I R 61/93, BStBl II 1994 S. 323).

– BFH vom 24.05.2000 – VI R 188/97, BStBl II S. 586) sowie Aufwendungen für die Anschaffung von klimabedingter Kleidung und Wohnungsausstattung i. S. d. §§ 19 und 21 AUV (>BFH vom 20.03.1992 – VI R 55/89, BStBl II 1993 S. 192, vom 27.05.1994 – VI R 67/92, BStBl II 1995 S. 17 und vom 12.04.2007 – VI R 53/04, BStBl II S. 536).

– § 8 Abs. 3 BUKG ermittelten Mietausfall nicht der Fall. Als entgangene Einnahme erfüllt er nicht den Aufwendungsbegriff (>BFH vom 19.04.2012 – VI R 25/10, BStBl II 2013 S. 699).

– Zur steuerfreien Arbeitgebererstattung >R 9.9 Abs. 3

– Aufwendungen aufgrund der Veräußerung eines Eigenheims anlässlich eines beruflich bedingten Umzugs sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (>BFH vom 24.05.2000 – VI R 147/99, BStBl II S. 476).

– Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines Eigenheims zwischenzeitlich angefallener Finanzierungskosten anlässlich eines beruflich bedingten Umzugs sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (>BFH vom 24.05.2000 – VI R 28/97, BStBl II S. 474).

– z. B. Renovierungsmaterial, Gardinen, Rollos, Lampen, Telefonanschluss, Anschaffung und Installation eines Wasserboilers) nicht als Werbungskosten abziehbar (>BFH vom 17.12.2002 – VI R 188/98, BStBl II 2003 S. 314). Die Berücksichtigung der Pauschale nach § 10 BUKG bleibt unberührt >R 9.9 Abs. 2 Satz 2.

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 9 EStG – Werbungskosten

(1) ¹Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. ²Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. ³Werbungskosten sind auch 1. Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. ²Bei Leibrenten kann nur der Anteil abgezogen werden, der sich nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ergibt; 2. Steuern vom Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträge, soweit solche Ausgaben sich…

§ 9 EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 9 EStG

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BFH-Rechtsprechung zu § 9 EStG

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