Anhang 32 LStH
Aus dem amtlichen WortlautÜbersicht I. Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Einkommensteuer von im Ausland ansässigen Arbeitnehmern des Baugewerbes (Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau – ArbZustBauV) II. Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland…
Amtlicher Wortlaut
Übersicht
I. Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Einkommensteuer von im Ausland ansässigen Arbeitnehmern des Baugewerbes
(Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau – ArbZustBauV)
II. Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer
(Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung – UStZustV)
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
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