Kurzvortrag · Umwandlungssteuerrecht

Kurzvortrag: Die Einbringung in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG)

Ein Thema, wie es in der mündlichen Steuerberaterprüfung gezogen werden kann. Bereiten Sie es vor wie im Prüfungsraum – 30 Minuten, Gliederung, Kernaussagen mit Normen – und vergleichen Sie dann mit unserer Mustergliederung in 6 Punkten und den 7 Kernpunkten, die ein starker Vortrag enthält.
Stand: 13.10.2026Rechtsstand 2026 · redaktioneller InhaltThema 22 von 30
Challenge

Thema ziehen – 30 Minuten Vorbereitung

Wie in der Prüfung: Sie haben eine halbe Stunde, um „Die Einbringung in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG)“ zu gliedern. Notieren Sie Ihre Gliederung und die Kernaussagen – danach sehen Sie unsere Mustergliederung und prüfen, was Ihnen gefehlt hätte.

30:00
Mustergliederung
  1. Einleitung: typische Anwendungsfälle (Aufnahme eines Partners, Gründung einer PersG)

  2. Anwendungsbereich und Gegenleistung

  3. Bewertungswahlrecht und Ergänzungsbilanzen

  4. Sonstige Gegenleistungen

  5. Begünstigung des Einbringungsgewinns und Sperrfrist für Kapitalgesellschaftsanteile

  6. Fazit mit Abgrenzung zu § 6 Abs. 5 EStG

Kernpunkte – was hatten Sie?
Erst die Uhr, dann die Lösung: So trainieren Sie, was in der Prüfung zählt.Kurzvortrag mit KI-Kommission üben →

Vorgaben für den Vortrag

Drei Themen zur Wahl, eine halbe Stunde Vorbereitung – die Vortragsdauer bestimmt die Kammer.

Die Normen zum Thema

Im Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung – zum Nachschlagen nach der Vorbereitung.

Challenge

Nachfragen zum Thema

Nach dem Vortrag kommen oft Fragen zu denselben Normen. Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Einzelunternehmer U nutzt seinen Pkw nachweislich zu 35 % betrieblich. Welche Aussage trifft zu?

    Bewegliche WG mit einer betrieblichen Nutzung von 10 % bis 50 % können dem gewillkürten BV zugeordnet werden (zur betrieblichen Kfz-Nutzung von mehr als 10 %: BFH, Urteil vom 21.08.2012, VIII R 11/11); sie sind dann in vollem Umfang BV (keine Aufteilung beweglicher WG). Die Privatnutzung ist als Nutzungsentnahme mit den anteiligen Kosten zu erfassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG; R 4.7 Abs. 1 EStR); die 1 %-Regelung gilt nur bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die X-GmbH nimmt in der HB eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB). Was gilt steuerlich?

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG („kann“) gewährt ein steuerliches Wahlrecht, das nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden darf. Weicht der StB-Wert vom HB-Wert ab, ist das WG in das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG aufzunehmen.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Y-GmbH möchte allgemeine Verwaltungskosten in der HB in die Herstellungskosten ihrer Erzeugnisse einbeziehen, in der StB dagegen nicht. Ist das zulässig?

    § 6 Abs. 1 Nr. 1b S. 1 EStG räumt zwar ein Wahlrecht ein, S. 2 verlangt aber bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG die Übereinstimmung mit der Handelsbilanz. Die allgemeine Regel des § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG wird insoweit verdrängt.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Weitere Themen: Umwandlungssteuerrecht

Mustergliederung und Kernpunkte sind redaktionelle Inhalte von Steuerberaterexamen.io (Rechtsstand 2026, Stand 13.10.2026) – kein amtliches Prüfungsthema und keine Rechtsberatung.

Gegliedert ist gut. Vorgetragen ist besser.

In der Prüfung zählt, wie Sie das Thema in zehn Minuten frei und strukturiert vortragen. Üben Sie genau das – mit 30 Minuten Vorbereitung, Transkript und Bewertung.

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