Steuerberaterkammer Südbaden · Baden-Württemberg

Steuerberaterprüfung Südbaden: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Südbaden: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: keine Ortsangabe (Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg). Mündliche Prüfung: Beginn jeweils im Januar/Februar des Folgejahres (Internetseite der Prüfungsstelle); laut Merkblatt der Prüfungsstelle in der Regel Februar bis Mai. Gebühren: 300 € für den Zulassungsantrag, 1.500 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 53,1 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-suedbaden.de

Auf einen Blick

Mündliche Prüfung
Zeitraum
Beginn jeweils im Januar/Februar des Folgejahres (Internetseite der Prüfungsstelle); laut Merkblatt der Prüfungsstelle in der Regel Februar bis Mai

Schriftliche Prüfung

  • Gemeinsame Prüfungsstelle: Die Steuerberaterkammern Nordbaden, Stuttgart und Südbaden haben für ihre Aufgaben bei der Steuerberaterprüfung die „Gemeinsame Stelle der Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg gemäß § 37b StBerG“ (Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart) errichtet. Sie ist landesweit für Zulassung, Befreiung, verbindliche Auskunft und die organisatorische Durchführung zuständig; Anträge sind ausschließlich dorthin zu richten, nicht an die einzelne Kammer.

  • Termine laut Prüfungsstelle: schriftlicher Teil 2026 am 06.–08. Oktober 2026; 2027: 05.–07. Oktober 2027; 2028: 10.–12. Oktober 2028; 2029: 09.–11. Oktober 2029; 2030: 08.–10. Oktober 2030. Laut Merkblatt beginnt die schriftliche Prüfung in der Regel am ersten oder zweiten Dienstag im Oktober.

  • Zulassungsantrag: ab 1. Januar des Prüfungsjahres, Eingang bei der Prüfungsstelle bis 30. April (für 2026: 30. April 2026, Bekanntmachung vom 4. Dezember 2025); die Frist wird grundsätzlich nicht verlängert, später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Für 2026 war der Antrag auf Vordruck oder über das digitale Antragsportal möglich; ab der Steuerberaterprüfung 2027 können Zulassungsanträge ausschließlich über das bundesweite Antragsportal gestellt werden (BundID-Konto und onlinefähiger Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel nötig).

  • Digitale Klausur: Die Teilnehmer der Prüfung 2026 können den schriftlichen Teil in Baden-Württemberg auch digital ablegen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Das Wahlrecht wird über ein Formular („Verbindliche Erklärung zur Fertigung der Aufsichtsarbeiten in analoger oder digitaler Form“) ausgeübt, das 2026 per E-Mail vom 02.06.2026 verschickt wurde und bis 10.07.2026 zurückzusenden war; ohne fristgerechte Erklärung wird handschriftlich geschrieben. Die Entscheidung ist verbindlich, ein Wechsel an einzelnen Prüfungstagen ist nicht möglich.

  • Digitale Klausur – Ausstattung und Regeln: Laptop (voraussichtlich Lenovo T16), Tastatur (Cherry KC 1000) und Maus (Cherry MC 1000) werden gestellt; eigene Technik ist unzulässig, ebenso Laptop-Ständer oder das Erhöhen des Laptops (z. B. mit Gesetzen). Erlaubt sind ein eigenes Mousepad bzw. eine Handgelenk-/Handballenablage und grundsätzlich Gehörschutz (Kopfhörer dürfen sich nicht mit anderen Geräten verbinden lassen). Der Aufgabentext kommt nur auf Papier; Konzeptpapier wird gestellt, Entwürfe und Notizen sind nicht Teil der Prüfung und dürfen nicht mitgenommen werden.

  • Digitale Klausur – Technik: eigenes Netzwerk mit eigener Speicherumgebung, die Eingaben werden fortlaufend gesichert. Ein Demoportal der Prüfungsumgebung ist verlinkt (nur mit Google Chrome aufrufbar, ohne Zwischenspeicherung, Eingabe auf höchstens 500 Zeichen begrenzt; nicht für Übungsklausuren gedacht).

  • Ladung: Die Ladungsschreiben zur schriftlichen Prüfung 2026 sollten voraussichtlich Ende August verschickt werden und enthalten den Hinweis, ob die Aufsichtsarbeiten digital oder analog zu fertigen sind.

  • Hilfsmittel (Merkblatt, Stand Dezember 2025): Textausgaben beliebiger Verlage, selbst zu beschaffen und mitzubringen; erlaubt sind nur Unterstreichungen, Markierungen und Griffregister mit Stichworten aus der Überschrift und Paragrafen. Weitere schriftliche Ergänzungen und Anmerkungen wertet der Prüfungsausschuss als Täuschungsversuch. Schreibpapier wird gestellt; dokumentenechtes Schreibzeug ist mitzubringen. Ein geräuschloser, netzunabhängiger, nicht programmierbarer Taschenrechner ohne Druckwerk und ohne Internetverbindung ist auf eigene Gefahr gestattet (Tax-Taste zulässig).

  • Schon das Mitbringen von Funktelefonen o. Ä. ist laut Merkblatt nicht gestattet und wird vom Prüfungsausschuss als Täuschungsversuch gewertet; in den Prüfungsräumen gilt Rauchverbot.

  • Nachteilsausgleich: Bewerbern, die wegen einer nachgewiesenen Behinderung bei der Fertigung der Aufsichtsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind, wird auf Antrag ein entsprechender Ausgleich gewährt; die fachlichen Anforderungen bleiben unverändert. Der Antrag soll mit dem Zulassungsantrag gestellt werden; Art, Umfang und Auswirkungen sind darzulegen und grundsätzlich durch ein detailliertes amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen (§ 18 Abs. 3 DVStB).

  • Ergebnisse des schriftlichen Teils: Für die Prüfung 2025 hat die Prüfungsstelle eine „Unverbindliche Mitteilung der Ergebnisse des schriftlichen Teils“ als PDF bereitgestellt – je Kennziffer die drei Klausurnoten, die Gesamtnote und ggf. der Vermerk „schriftliche Prüfung nicht bestanden“ (PDF erstellt am 5. Januar 2026).

  • Verkürzte Prüfung und Eignungsprüfung (Merkblatt): Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können die verkürzte Form beantragen (Antrag mit dem Zulassungsantrag, § 37a Abs. 1 StBerG, § 5 Abs. 1 DVStB). Die Eignungsprüfung besteht aus höchstens zwei Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung; sie wird regelmäßig zusammen mit der Steuerberaterprüfung und ohne Trennung der Kandidaten durchgeführt.

  • Die Steuerberaterkammer Südbaden veröffentlicht selbst keine Termine, Orte oder Merkblätter zur Steuerberaterprüfung. Sie weist darauf hin, dass sie grundsätzlich keine verbindlichen Auskünfte zu Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsverfahren oder Grundsatzfragen der Prüfung erteilt, und verweist dafür an die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg.

Mündliche Prüfung

Zeitraum: Beginn jeweils im Januar/Februar des Folgejahres (Internetseite der Prüfungsstelle); laut Merkblatt der Prüfungsstelle in der Regel Februar bis Mai

  • Zeitraum: Die Angaben weichen voneinander ab – laut Internetseite der Prüfungsstelle beginnt die mündliche Prüfung jeweils im Januar/Februar des Folgejahres, laut ihrem Merkblatt (Stand Dezember 2025) findet sie in der Regel von Februar bis Mai statt; die Steuerberaterkammer Stuttgart nennt „in der Regel Ende Januar bis April“. Terminänderungen bleiben vorbehalten.

  • Abnahme: Die rechtliche Abnahme der Prüfung liegt weiter bei der Finanzverwaltung; der Prüfungsausschuss bleibt dort angesiedelt, die oberste Landesfinanzbehörde beruft seine Mitglieder (Angaben der Prüfungsstelle).

Gebühren

  • Zulassungsgebühr 300 EUR – Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026; bei Antragstellung fällig und an die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg zu zahlen (Bekanntmachung vom 4. Dezember 2025 unter Verweis auf § 39 Abs. 1, 3 StBerG).

  • Prüfungsgebühr 1.500 EUR – Prüfungsverfahren 2026; Fälligkeit laut gesonderter Gebührenrechnung, die nach Abschluss des Zulassungsverfahrens in der Regel erst Ende Juni des Prüfungsjahres versandt wird. Nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung (§ 39 Abs. 2 StBerG).

  • Verbindliche Auskunft 250 EUR – bei Antragstellung fällig (Merkblatt Zulassung, Stand Dezember 2025, und Antragsformular der Prüfungsstelle).

  • Befreiung von der Prüfung 250 EUR – mit dem Antrag fällig (Merkblatt Befreiung, Stand 01.01.2021, unter Verweis auf § 39 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 StBerG; Antragsformular).

  • Erstattung der Bearbeitungsgebühr: Die Antragsformulare für verbindliche Auskunft und Befreiung sehen eine Erstattung nach § 164b Abs. 2 StBerG vor und fragen dafür die Bankverbindung ab.

Ergebnisse der Kammer Südbaden

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/2612598545253,1 %50,2 %
2024/25119101615756,4 %52,1 %
2023/2411394636164,9 %51,6 %
2022/239682433947,6 %45,1 %
2021/229573524663,0 %58,4 %
2020/219070424158,6 %48,5 %
2019/208967363552,2 %57,2 %
2018/1911192605256,5 %57,5 %
2017/1811588494652,3 %50,5 %
2016/1710890373235,6 %41,6 %
2015/169981342935,8 %46,1 %
2014/1510479423746,8 %51,4 %
2013/1411088595259,1 %59,3 %
2012/139985514856,5 %51,4 %
2011/1210284393440,5 %49,9 %
2010/1110887585462,1 %48,6 %
2009/1012295635052,6 %57,0 %
2008/0911293554952,7 %49,9 %
2007/089672504258,3 %59,8 %
2006/07139104766966,3 %59,5 %
2005/0612897484546,4 %44,0 %
2004/05168130837356,2 %58,5 %
2003/04168138686144,2 %41,3 %
2002/03176136706447,1 %43,3 %
2001/021911481069262,2 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Südbaden (Baden-Württemberg): vorbereitet in den Oktober.

Die Aufgaben sind bundesweit dieselben. Trainieren Sie sie mit Lernplan bis zu Ihrem Termin, Klausurfällen mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen für die Mündliche.

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