11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.05.2025 – XI S 7/25

Keine Hinweispflicht zu Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
ECLI: DE:BFH:2025:B.140525.XIS7.25.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die richterliche Hinweispflicht gebietet es nicht, dass der Bundesfinanzhof auf die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung vorab hinweist oder einen Beteiligten zur Substantiierung seines Beschwerdevorbringens auffordert.

Leitsatz

  1. NV: Die richterliche Hinweispflicht gebietet es nicht, dass der Bundesfinanzhof auf die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung vorab hinweist oder einen Beteiligten zur Substantiierung seines Beschwerdevorbringens auffordert.
  2. NV: Die fehlende Hinweispflicht ist einer der wesentlichen Gründe dafür, dass die Nichtzulassungsbeschwerde dem Vertretungszwang unterliegt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Anhörungsrüge der Rügeführerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 07.03.2025 - XI B 25/24 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens hat die Rügeführerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 7. März 2025, Az: XI B 25/24, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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