11. SenatNV

BFH, Urteil vom 05.09.2013 – XI R 52/10

Kein Ausschluss von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im Mitgliedstaat der Beschäftigung

Aus dem Leitsatz

NV: Der im Wohnmitgliedstaat des betreffenden Kindes (Deutschland) bestehende Kindergeldanspruch darf nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 574/72 nicht deshalb teilweise ausgesetzt werden, weil der im Mitgliedstaat der Beschäftigung (Niederlande) bestehende Anspruch auf Familienleistungen mangels entsprechender Antragstellung nicht bezogen wird .

Leitsatz

NV: Der im Wohnmitgliedstaat des betreffenden Kindes (Deutschland) bestehende Kindergeldanspruch darf nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 574/72 nicht deshalb teilweise ausgesetzt werden, weil der im Mitgliedstaat der Beschäftigung (Niederlande) bestehende Anspruch auf Familienleistungen mangels entsprechender Antragstellung nicht bezogen wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 30. August 2010, Az: 7 K 4726/09 Kg, Urteil; nachgehend FG Düsseldorf, 16. Juli 2014, Az: 7 K 3772/13 Kg, Urteil; nachgehend BFH, 10. Februar 2015, Az: XI B 85/14, Beschluss

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