11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, EuGH-Vorlage vom 02.03.2011 – XI R 47/07

EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes - Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG - Neutralität der Mehrwertsteuer - Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 UStG

Aus dem Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Erlauben es Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und/oder Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG dem nationalen Gesetzgeber, die Steuerbefreiung der Leistungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen davon abhängig zu machen, dass bei diesen Einrichtungen "im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens zwei Drittel der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind" (§ 4 Nr. 16 Buchst. e UStG) ?
  2. Ist es unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer für die Antwort auf diese Frage von Bedeutung, dass der nationale Gesetzgeber dieselben Leistungen unter anderen Voraussetzungen als steuerfrei behandelt, wenn sie von amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, ausgeführt werden (§ 4 Nr. 18 UStG) ?

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Berlin, 16. August 2006, Az: 2 K 5218/01, Urteil; nachgehend EuGH, 15. November 2012, Az: C-174/11, Urteil; nachgehend BFH, 19. März 2013, Az: XI R 47/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 16 Buchst. e UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • § 4 Nr. 18 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g EWGRL 388/77
  • Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a EWGRL 388/77

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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