11. SenatNV

BFH, Urteil vom 19.10.2011 – XI R 40/09

Umsätze einer "männlichen Stripgruppe" können von der Umsatzsteuer befreit sein oder anstelle des Regelsteuersatzes dem ermäßigten Steuersatz unterliegen - Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 21 UStG - Anwendbarkeit des § 68 Satz 1 FGO auf Ermessensverwaltungsakte

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, dass eine Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG bezeichneten Einrichtungen erfüllt (Gleichheit der kulturellen Aufgaben), entfaltet für das Besteuerungsverfahren eine Bindungswirkung. Die nach § 4 Nr. 20…

Leitsatz

  1. NV: Eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, dass eine Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG bezeichneten Einrichtungen erfüllt (Gleichheit der kulturellen Aufgaben), entfaltet für das Besteuerungsverfahren eine Bindungswirkung. Die nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ferner erforderliche Feststellung, dass der Unternehmer eine Einrichtung betreibt, die einer Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG gleichartig ist (Gleichartigkeit der kulturellen Einrichtung), obliegt hingegen den Finanzbehörden und Finanzgerichten.
  2. NV: Weder der Wortlaut, noch der Zweck von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG lassen den Schluss zu, die Steuerbefreiung solle nur solchen Einrichtungen zugutekommen, die "auf einem hohen Niveau" arbeiten.
  3. NV: Der vom FG für entscheidend gehaltene Umstand, dass sich die Veranstaltungen einer "männlichen Stripgruppe" angeblich "von vorneherein ausschließlich" an ein weibliches Publikum richteten und dies der Anwendung einer Steuervergünstigung entgegenstehe, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut der einschlägigen Bestimmungen entnehmen noch aus dem Sinn und Zweck bzw. der Entstehungsgeschichte der Vorschriften ableiten.
  4. NV: Eine pauschale Verweisung im Tatbestand des FG-Urteils auf "die gewechselten Schriftsätze" und "vorgelegten Unterlagen" der Beteiligten, die sich in einer aus drei Bänden bestehenden "finanzgerichtlichen Akte befinden", kann die fehlenden eigenen tatsächlichen Feststellungen des FG zu den entscheidungserheblichen Tatsachen nicht ersetzen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 4. August 2008, Az: 6 K 370/05, Urteil

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