BFH, Urteil vom 18.03.2015 – XI R 38/13
Aus dem Leitsatz
Der Betreiber einer Privatklinik kann sich gegenüber der ab dem Jahr 2009 geltenden --unionsrechtswidrigen-- Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa UStG i.V.m. §§ 108, 109 SGB V für die Steuerfreiheit seiner Leistungen auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen (Anschluss an BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 20/14, zur amtlichen…
Leitsatz
Der Betreiber einer Privatklinik kann sich gegenüber der ab dem Jahr 2009 geltenden --unionsrechtswidrigen-- Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa UStG i.V.m. §§ 108, 109 SGB V für die Steuerfreiheit seiner Leistungen auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen (Anschluss an BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 20/14, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2015, 631).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. Juli 2013 4 K 104/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 17. Juli 2013, Az: 4 K 104/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 DBuchst aa UStG
- Art. 132 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006
- Art. 133 EGRL 112/2006
- Art. 134 EGRL 112/2006
- § 108 SGB 5
- § 109 SGB 5
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Ein Kunde eines Malermeisters zahlt nach zwei Mahnungen den Rechnungsbetrag zuzüglich 80 € Verzugszinsen. Wie sind die Verzugszinsen zu behandeln?
Verzugszinsen werden nicht für eine Leistung gezahlt, sondern weil der Schuldner für die Folgen seines Verzugs einstehen muss. Es handelt sich um echten Schadensersatz (Abschn. 1.3 Abs. 6 UStAE); ein Leistungsaustausch fehlt, die Zinsen sind nicht steuerbar.
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