11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 18.03.2015 – XI R 38/13

Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber ab 2009

Aus dem Leitsatz

Der Betreiber einer Privatklinik kann sich gegenüber der ab dem Jahr 2009 geltenden --unionsrechtswidrigen-- Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa UStG i.V.m. §§ 108, 109 SGB V für die Steuerfreiheit seiner Leistungen auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen (Anschluss an BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 20/14, zur amtlichen…

Leitsatz

Der Betreiber einer Privatklinik kann sich gegenüber der ab dem Jahr 2009 geltenden --unionsrechtswidrigen-- Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa UStG i.V.m. §§ 108, 109 SGB V für die Steuerfreiheit seiner Leistungen auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen (Anschluss an BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 20/14, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2015, 631).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. Juli 2013 4 K 104/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 17. Juli 2013, Az: 4 K 104/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 DBuchst aa UStG
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006
  • Art. 133 EGRL 112/2006
  • Art. 134 EGRL 112/2006
  • § 108 SGB 5
  • § 109 SGB 5

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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