11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 17.07.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20), XI R 35/22, XI R 14/20

Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
ECLI: DE:BFH:2024:U.170724.XIR35.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966).

Leitsatz

Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.04.2020 - 15 K 1219/17 U,AO aufgehoben.
  2. Die Klage wegen Umsatzsteuer 2008 bis 2013 wird abgewiesen. Der Rechtsstreit wegen Zinsen zur Umsatzsteuer 2008 bis 2013 sowie wegen abweichender Festsetzung von Umsatzsteuer 2008 bis 2013 und Zinsen zur Umsatzsteuer 2008 bis 2013 aus Billigkeitsgründen wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  3. Dem Finanzgericht Münster wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 22. April 2020, Az: 15 K 1219/17 U,AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 25b UStGInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
  • § 3d S. 1 UStGOrt des innergemeinschaftlichen Erwerbs
  • § 3d S. 2 Halbs. 1 UStG
  • § 14a Abs. 7 UStGZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
  • Art. 41 EGRL 112/2006
  • Art. 42 EGRL 112/2006
  • § 3d S. 2 Halbs. 2 UStG
  • Art. 197 EGRL 112/2006
  • § 25b Abs. 3 UStGInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Weitere Entscheidungen zu § 25b UStG

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    • Abzugsberechtigter Unternehmer.
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