BFH, Urteil vom 17.07.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20), XI R 35/22, XI R 14/20
Aus dem Leitsatz
Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966).
Leitsatz
Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.04.2020 - 15 K 1219/17 U,AO aufgehoben.
- Die Klage wegen Umsatzsteuer 2008 bis 2013 wird abgewiesen. Der Rechtsstreit wegen Zinsen zur Umsatzsteuer 2008 bis 2013 sowie wegen abweichender Festsetzung von Umsatzsteuer 2008 bis 2013 und Zinsen zur Umsatzsteuer 2008 bis 2013 aus Billigkeitsgründen wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
- Dem Finanzgericht Münster wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 22. April 2020, Az: 15 K 1219/17 U,AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 25b UStGInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- § 3d S. 1 UStGOrt des innergemeinschaftlichen Erwerbs
- § 3d S. 2 Halbs. 1 UStG
- § 14a Abs. 7 UStGZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
- Art. 41 EGRL 112/2006
- Art. 42 EGRL 112/2006
- § 3d S. 2 Halbs. 2 UStG
- Art. 197 EGRL 112/2006
- § 25b Abs. 3 UStGInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
Weitere Entscheidungen zu § 25b UStG
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Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?
- Abzugsberechtigter Unternehmer.
- Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
- Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
- Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
- Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
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