11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 16.11.2016 – XI R 35/14

Zur Steuerfreiheit von Umsätzen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr
ECLI: DE:BFH:2016:U.161116.XIR35.14.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren "beleghaften" Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, führt keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus .

Leitsatz

Ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren "beleghaften" Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, führt keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 25. Juni 2014 1 K 1222/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 25. Juni 2014, Az: 1 K 1222/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 8 Buchst. d UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 EWGRL 388/77
  • Art. 135 Abs. 1 Buchst. d EGRL 112/2006

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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