11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 15.12.2021 – XI R 3/20

Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL
ECLI: DE:BFH:2021:U.151221.XIR3.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.08.2019 - 7 K 7342/16 wegen Umsatzsteuer 2010 sowie im Kostenpunkt aufgehoben. Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. August 2019, Az: 7 K 7342/16, Urteil; nachgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. Januar 2024, Az: 7 K 7342/16, Urteil; nachgehend BFH, 30. April 2025, Az: XI R 5/24, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 21 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. j EGRL 112/2006
  • § 4 Nr. 21 Buchst. b DBuchst aa UStG

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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