BFH, Urteil vom 23.01.2013 – XI R 27/11
Aus dem Leitsatz
Übernimmt ein Landwirt von einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage Klärschlamm und bringt er diesen auf eigenen landwirtschaftlich genutzten Feldern als Dünger auf, liegt eine Entsorgungsleistung und keine der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegende landwirtschaftliche Dienstleistung vor.
Leitsatz
Übernimmt ein Landwirt von einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage Klärschlamm und bringt er diesen auf eigenen landwirtschaftlich genutzten Feldern als Dünger auf, liegt eine Entsorgungsleistung und keine der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegende landwirtschaftliche Dienstleistung vor.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 14. Juni 2011, Az: 6 K 2287/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 24 Abs. 1 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 24 Abs. 2 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Art. 25 Abs. 1 EWGRL 388/77
- Art. 25 Abs. 2 EWGRL 388/77
- Art. 295 EGRL 112/2006
- Art. 295ff EGRL 112/2006
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