11. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.11.2014 – XI R 25/13

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"

Aus dem Leitsatz

NV: Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen "Reiterhofs", der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei .

Leitsatz

NV: Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen "Reiterhofs", der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 22. Januar 2013 2 K 534/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 22. Januar 2013, Az: 2 K 534/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 14 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • § 4 Nr. 23 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • § 4 Nr. 25 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. h EGRL 112/2006
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. m EGRL 112/2006

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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