11. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.01.2020 – XI R 24/19 (XI R 30/17), XI R 24/19, XI R 30/17

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.12.2019 XI R 23/19 (XI R 23/15) - Zur Steuerbefreiung von medizinischen Analysen durch eine GbR
ECLI: DE:BFH:2020:U.220120.XIR24.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ist auch bei einer entsprechenden beruflichen Qualifikation eines Gesellschafters einer GbR zu gewähren .

Leitsatz

  1. NV: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ist auch bei einer entsprechenden beruflichen Qualifikation eines Gesellschafters einer GbR zu gewähren .
  2. NV: Medizinische Analysen eines Facharztes für Dermatologie sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei (Parallelentscheidung zum Senatsurteil vom 18.12.2019 - XI R 23/19 (XI R 23/15)) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 29.08.2017 - 2 K 221/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 29. August 2017, Az: 2 K 221/15, Urteil; vorgehend BFH, 2. Juli 2019, Az: XI R 30/17, Beschluss

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